Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen

Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff.BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

  1. Anmeldung und Bestätigung
    Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
  2. Bezahlung
    In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes: Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss 20% des Reisepreises ein. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen Sie bitte bis 28 Tag vor Reiseantritt. Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen per Post zugestellt. Bei kurzfristigen Reisen die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen. Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und eventuell entstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen. Ihre Zahlungen können per Überweisung oder bar abgewickelt werden. Sie erhalten von uns die Bestätigung/Rechnung mit Angabe der Anzahlungs- bzw. Restbeträge sowie den Sicherungsschein. Die Anzahlung muss so rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, die Restzahlung 28 Tage vor dem Reisetermin bei uns eingeht.
  3. Reiseprogramm und Leistungen
    Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot.
  4. Leistungs- und Preisänderungen
    4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
    4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.
  5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
    5.1 Rücktritt
    Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

    5.2 Umbuchung
    Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30.
    5.3 Ersatzteilnehmer
    Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für Flüge ist der bestätigte Preis unter Umständen an die sofortige Ausstellung des Flugtickets gebunden. Im Falle einer Änderung der Flugdaten verliert der ursprünglich bestätigte Beförderungspreis seine Gültigkeit und es entstehen im Regelfall Zusatzkosten. Dies gilt auch im Hinblick auf den Gesamtreisepreis bzw.- Beförderungspreis, wenn ein solcher Flug mit einer Landleistung kombiniert wurde. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

    5.4 Schriftform
    Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

  6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter „Rücktritt“ bzw. „Rücktrittspauschale“ geregelt.
  7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
    a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
    b) bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurch-   führung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
  8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
    Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
  9. Haftung des Reiseveranstalters
    9.1 Eigene Leistungen
    Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
    – die gewissenhafte Reisevorbereitung;
    – die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
    – die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der vereinbarten Leistungen erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben die in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
    – die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.9.2 Erfüllungsgehilfen
    Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
  10. Gewährleistung
    10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen TOUR CANADA unter der Nummer (06173) 940 455 bzw. aus Kanada oder USA: 0049 6173 940 455 oder 015172682948

    Fax: 0049 6173 940456
    Geben Sie bitte in jedem Fall Ihre Reisedaten an.
    10.2 Minderung des Reisepreises
    Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben den Mangel anzuzeigen.

    10.3 Kündigung des Vertrages
    Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

    10.4 Schadenersatz
    Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

  11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
    Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
  12. Beschränkung der Haftung
    12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
    1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
    2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.12.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
    Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Sofern wir Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
  13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des § 651 g Abs.2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
  14. Versicherungen
    14.1 Insolvenzschutzversicherung
    Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherung abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung zugestellt.14.2 Reiseschutz
    Bitte beachten Sie, dass die genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Reiseschutzes der Touristik Assekuranz oder der Europäischen Reiseversicherung AG.
  15. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Königstein/Taunus.
  16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
  17. Datenschutz
    Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
  18. Rücktrittspauschale
    (vgl. Ziffer 5.1)
    Beachten Sie unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben gelten pro Person, sofern nicht anders angegeben. Bitte beachten Sie außerdem:Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

    18.1 Ausschließlich für ausgeschriebene Linien- und Charterflüge, die ohne weitere Leistungen buchbar sind.
    Umbuchungen und Stornierungen bis 30 Tage vor Abflug mind. EUR 150 pro Person bei Linienflügen und mind. EUR 150 bei Charterflügen (Condor, LTU u.a.). Je nach Tarif der Fluggesellschaft können jedoch auch bis zu 100% des Flugpreises sofort nach Buchung entstehen. Die genauen Bedingungen Ihres gebuchten Fluges erfahren Sie bei der Buchung und mit der Bestätigung.

    18.2 Anschlussarrangements
    a) Pauschalreisen einschließlich Bausteinflügen (Linie/Charter) die nur in Verbindung mit einem Landprogramm buchbar sind, Busreisen, Mietwagenrundreisen, Hotels, Greyhound-Pässe, Liberty-Hotelpässe, City Specials, Transfers, Ausflüge, Ferienwohnungen bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises; vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises; vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises; vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises; vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises; ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises.

    1. b) Wohnmobile und Motorräder pro Fahrzeug
      Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises, vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises; vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises; vom 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises; vom 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises; ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises. Zusätzlich werden Gebühren für das „Service-Paket“ erhoben.
    2. c) Mietwagen
      bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) erheben wir EUR 50 pro Mietwagengutschein. Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges auch nicht bei Reiseabbruch wegen Krankheit.
    3. d) Schiffsreisen
      Norwegian Cruise Line bis zum 60. Tag vor Einschiffungsdatum EUR 100 pro Person; vom 59. bis 30. Tag 10% des Reisepreises (mind. EUR 100 pro Person); vom 29. bis 22. Tag 25% des Reisepreises; vom 21. bis 15. Tag 50% des Reisepreises; ab dem 14. Tag vor Einschiffungsdatum 75% des Reisepreises.
    4. e) Spezielle Stornierungsgebühren
      Bitte beachten Sie, dass von den o.g. Angaben abweichende Stornierungsgebühren bei: Holland America Line, Fähren (Alaska Marine Highway, Marine Atlantic, BC Ferries), Rocky Mountaineer Railtours und VIA Rail, Ranches, Lodges gelten. Wir teilen Ihnen diese gerne mit.

Veranstalter: TOUR CANADA Spezialreisen GmbH Limburger Str. 3 61462 Königstein